AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

AGB und Widerrufsbelehrung PDF

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Zeltverleih Fröhlich

Inhaber: Matthias Fröhlich

Fasanenstraße 2, 25746 Lohe-Rickelshof

Stand: 21.09.2026


1. Geltungsbereich und Vertragspartner


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Zeltverleih Fröhlich, Inhaber Matthias Fröhlich, Fasanenstraße 2, 25746 Lohe-Rickelshof - nachfolgend „Zeltverleih Fröhlich“ genannt - und seinen Kunden.


Sie gelten insbesondere für die Vermietung von Zelten, Zeltböden, Mobiliar, Gastronomie- und Veranstaltungsequipment sowie für vereinbarte Liefer-, Auf- und Abbauleistungen.


Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Angebot und Vertragsschluss


Angebote von Zeltverleih Fröhlich sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, bis zu dem dort genannten Datum gültig.


Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot innerhalb der Angebotsfrist annimmt. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, SMS, WhatsApp, postalisch oder durch Unterzeichnung des Angebots bzw. Vertrages erfolgen.


Mit Vertragsschluss wird der vereinbarte Veranstaltungstermin verbindlich reserviert.


Bei Veranstaltungen bleibt der Kunde Veranstalter und ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung sowie für erforderliche Genehmigungen verantwortlich.


3. Stornierung durch den Kunden


Der Kunde kann einen bereits geschlossenen Vertrag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin stornieren.


Bei einer Stornierung kann Zeltverleih Fröhlich folgenden pauschalierten Schadensersatz berechnen:

- bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 20 % der vereinbarten Vergütung

- weniger als 6 Monate bis 30 Tage vorher: 50 % der vereinbarten Vergütung

- weniger als 30 Tage bis 10 Tage vorher: 75 % der vereinbarten Vergütung

- weniger als 10 Tage vorher: 100 % der vereinbarten Vergütung


Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zeltverleih Fröhlich bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.


Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung für denselben Zeitraum werden berücksichtigt.


Wird nach einer Stornierung ein Ersatztermin vereinbart, können bereits entstandene Stornokosten nach individueller Vereinbarung ganz oder teilweise angerechnet werden.


4. Gesetzliches Widerrufsrecht


Soweit dem Kunden als Verbraucher aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, bleibt dieses von den vorstehenden Stornierungsregelungen unberührt. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert erteilt.


Für bestimmte Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vereinbart werden, kann gesetzlich kein Widerrufsrecht bestehen. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag und die gesetzliche Rechtslage.


5. Nichtleistung durch Zeltverleih Fröhlich


Kann Zeltverleih Fröhlich die vereinbarte Leistung aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht erbringen, wird der Kunde unverzüglich informiert.


Soweit möglich und zumutbar, wird versucht, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatzunternehmens besteht nicht.


Kann die Leistung nicht erbracht werden und wird keine Ersatzleistung vereinbart, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.


6. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände


Kann eine Leistung aufgrund von Umständen nicht oder nicht sicher erbracht werden, die außerhalb des Einflussbereichs von Zeltverleih Fröhlich liegen, werden beide Parteien versuchen, eine angemessene Lösung zu finden.


Hierzu zählen insbesondere schwere Unwetter, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, erhebliche Verkehrsstörungen oder andere Fälle höherer Gewalt.


Soweit eine Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.


7. Aufstellfläche, Zufahrt und Aufbau


Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vereinbarte Aufstellfläche zum Liefer- und Aufbauzeitpunkt frei zugänglich und für den vorgesehenen Aufbau geeignet ist.


Der Kunde ist verpflichtet, Zeltverleih Fröhlich vor dem Aufbau über bekannte unterirdische Leitungen, Kabel, Rohre, Bewässerungsanlagen oder sonstige Einrichtungen im Bereich vorgesehener Verankerungen zu informieren.


Die notwendige Zufahrt für Liefer- und Montagefahrzeuge muss gewährleistet sein.


Kann der Aufbau aufgrund ungeeigneter Bodenverhältnisse, fehlender Zufahrt oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erfolgen, können zusätzliche Kosten nach vorheriger Abstimmung berechnet werden.


Über die sichere technische Ausführung und Befestigung des Zeltes entscheidet Zeltverleih Fröhlich unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.


8. Nutzung der Mietgegenstände


Die Mietgegenstände sind sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.


Ohne Zustimmung von Zeltverleih Fröhlich dürfen keine konstruktiven Veränderungen an Zelten, Zeltböden oder sonstigem Equipment vorgenommen werden.


Abspannungen, Verankerungen, Sturmsicherungen und tragende Bauteile dürfen vom Kunden oder von Dritten nicht eigenmächtig gelöst, entfernt, versetzt oder verändert werden.


Sicherheitsrelevante Schäden oder Veränderungen sind unverzüglich mitzuteilen.


9. Kontrolle während der Standzeit und Witterung


Nach ordnungsgemäßer Übergabe bzw. Fertigstellung des Aufbaus ist der Kunde bzw. Veranstalter während der gesamten vereinbarten Stand- und Nutzungszeit dafür verantwortlich, das Zelt und die vorhandenen Sicherungseinrichtungen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren.


Hierzu gehören insbesondere Erdanker und sonstige Verankerungen, Spanngurte und Abspannungen, Sturmsicherungen, Heringe, Verbindungselemente sowie Seitenwände und Planen.


Festgestellte Lockerungen, Beschädigungen oder sonstige sicherheitsrelevante Veränderungen sind Zeltverleih Fröhlich unverzüglich mitzuteilen. Verankerungen, Abspannungen, Spanngurte, Sturmsicherungen oder sonstige sicherheitsrelevante Bauteile dürfen vom Kunden oder durch Dritte nicht eigenmächtig gelöst, entfernt, versetzt oder verändert werden.


Der Kunde bzw. Veranstalter ist verpflichtet, die Wetterentwicklung während der gesamten Standzeit zu beobachten und insbesondere amtliche Wetter- und Unwetterwarnungen zu berücksichtigen.


Die für das jeweilige Zelt geltenden zulässigen Windgeschwindigkeiten und Sicherheitsvorgaben richten sich nach dem verwendeten Zelttyp, der jeweiligen Ausführung, den örtlichen Gegebenheiten, der Verankerung sowie den Hersteller- bzw. Aufbauvorgaben.


Bei angekündigten oder auftretenden Windgeschwindigkeiten, Windböen oder sonstigen Wetterbedingungen, bei denen die sichere Nutzung des Zeltes nicht mehr gewährleistet erscheint, ist Zeltverleih Fröhlich unverzüglich und möglichst frühzeitig zu informieren.


Erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind ausschließlich nach den Vorgaben von Zeltverleih Fröhlich bzw. den für das jeweilige Zelt geltenden Sicherheitsvorgaben durchzuführen. Hierzu können insbesondere zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, das Öffnen oder Entfernen von Seitenwänden, die Einstellung der Nutzung oder ein vorzeitiger Abbau gehören.


Ist aufgrund der Wetterlage ein vorzeitiger Abbau erforderlich, hat der Kunde Zeltverleih Fröhlich so frühzeitig zu informieren, dass ein sicherer Abbau nach Möglichkeit noch durchgeführt werden kann. Der Zugang zum Zelt und zur Aufstellfläche ist sicherzustellen.


Bei unmittelbarer Gefahr für Personen oder Sachen ist die Nutzung des Zeltes unverzüglich einzustellen. Personen sind aus dem Zelt und dem Gefahrenbereich zu bringen.


Die gesetzlichen Haftungsansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen von Zeltverleih Fröhlich bleiben unberührt.


10. Versicherungsschutz des Kunden


Der Kunde bzw. Veranstalter ist verpflichtet, vor Übernahme der Mietgegenstände bzw. vor Beginn der Veranstaltung zu prüfen, ob ein ausreichender Haftpflicht- und Versicherungsschutz besteht.


Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Schäden an gemieteten Zelten, Zeltböden, Mobiliar, Gastronomie- und Veranstaltungsequipment sowie sonstigen Mietgegenständen vom vorhandenen Versicherungsschutz erfasst sind.


Soweit kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, hat der Kunde vor Beginn der Mietzeit für einen geeigneten Versicherungsschutz zu sorgen. Auf Verlangen von Zeltverleih Fröhlich ist ein geeigneter Versicherungsnachweis vorzulegen.


11. Haftung von Zeltverleih Fröhlich


Zeltverleih Fröhlich haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Zeltverleih Fröhlich, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


Für sonstige Schäden haftet Zeltverleih Fröhlich unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.


Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.


12. Schäden und Verlust


Der Kunde hat die Mietgegenstände während der vereinbarten Mietdauer sorgfältig zu behandeln.


Für Schäden oder Verluste, die der Kunde, seine Gäste, Mitarbeiter oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursachen, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.


Schäden oder Verluste sind Zeltverleih Fröhlich unverzüglich mitzuteilen.


Eine hinterlegte Kaution kann zur Sicherung berechtigter Forderungen aus Beschädigungen, Verlusten oder zusätzlichem Reinigungsaufwand vorübergehend ganz oder teilweise einbehalten werden. Nicht benötigte Kautionsbeträge werden nach Prüfung und Abrechnung zurückerstattet.


13. Reinigung und Rückgabe


Die Mietgegenstände sind in dem vereinbarten Zustand zurückzugeben.


Gastronomieartikel wie Gläser, Becher, Tassen, Teller, Besteck, Glühweinkocher, Suppenkocher, Kaffeemaschinen sowie entsprechendes Zubehör sind - soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde - grob vorgereinigt und frei von Speise- und Getränkeresten zurückzugeben.


Entsteht durch eine nicht vertragsgemäße Rückgabe zusätzlicher Reinigungsaufwand, können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten berechnet werden.


Bei starker Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust kann die Kaution bis zur Feststellung und Abrechnung der Kosten angemessen einbehalten werden.


14. Preise


Es gelten die Preise des jeweils angenommenen schriftlichen Angebots. Wurde kein individuelles Angebot erstellt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preise.


Nach Vertragsschluss vereinbarte Änderungen oder zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.


Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wendet Zeltverleih Fröhlich die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird dann nicht gesondert ausgewiesen.


Rabatte gelten nur für ausdrücklich bezeichnete Leistungen. Soweit nicht anders angegeben, gelten Rabatte insbesondere nicht für Verbrauchsgüter, Fremdleistungen, Partnerangebote und Zeltböden.


15. Zahlung und Kaution


Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist nach Vertragsschluss eine Anzahlung von 30 % der Auftragssumme fällig.


Der verbleibende Betrag ist spätestens zu dem im Angebot oder auf der Rechnung genannten Zeitpunkt zu zahlen.


Akzeptiert werden Barzahlung sowie Überweisung auf das von Zeltverleih Fröhlich angegebene Konto. Abweichende Zahlungsziele können insbesondere mit Firmen, Vereinen und Behörden individuell vereinbart werden.


Eine vereinbarte Kaution ist spätestens bei Übergabe bzw. zum vereinbarten Zeitpunkt zu hinterlegen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung wird die Kaution zurückerstattet, soweit keine offenen Forderungen bestehen.


16. GEMA und sonstige Genehmigungen


Der Kunde ist als Veranstalter dafür verantwortlich, zu prüfen, ob für seine Veranstaltung GEMA-Gebühren oder andere Genehmigungen erforderlich sind und gegebenenfalls die notwendigen Anmeldungen vorzunehmen.


Zeltverleih Fröhlich übernimmt ohne ausdrückliche Vereinbarung keine entsprechenden Anmeldungen.


17. Fremdleistungen und Partnerunternehmen


Werden Leistungen von Drittunternehmen vermittelt oder hinzugebucht, wird im jeweiligen Angebot kenntlich gemacht, ob Zeltverleih Fröhlich selbst Vertragspartner dieser Leistung wird oder lediglich einen Drittanbieter vermittelt.


Für unmittelbar zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter geschlossene Verträge gelten dessen Vertragsbedingungen.


18. Schlussbestimmungen


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.



 Abbildungen und Produktdarstellungen

Abbildungen, Skizzen, Collagen und KI-gestützte Visualisierungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Form, Anordnung oder Ausführung bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen. Der konkrete Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.